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Flugausfall - was tun?

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Flugausfall - was tun?
Horrornachrichten am Flughafen...
Foto: www.abendzeitung-muenchen.de
Jeder, vom Geschäftsmann, der regelmäßig fliegt, bis zum Urlauber, der sich nach südlicher Sonne sehnt, kann in so eine Situation kommen. Ein gebuchter Flug wurde storniert und schon steht man vor einem großen Haufen Probleme. Wie und wann kommt man trotzdem ans Flugziel? Wie bekomme ich eine Entschädigung? Für das, was die Fluggesellschaften im Falle von Flugannullierungen zu zahlen haben, gibt es seit 2005 die EU-Fluggastverordnung 261/2004. Trotzdem fühlen sich die viele Fluggesellschaften nicht dazu verpflichtet, die anfälligen Entschädigungen zu zahlen. Aber zum Glück stehen die geschädigten Fluggäste nicht alleine da.

Wie bekomme ich Hilfe?

Es ist wichtig, dass man sich bei einem stark verspäteten Flug oder sogar bei einer Flugannullierung um seine Rechte kümmert. Wenn man dies auf eigene Faust tun möchte, dann muss man sich auf eine Menge Papierkram einstellen. Starke Nerven sind hierfür ebenfalls erforderlich. Wem dies zu viel Aufwand ist, der kann sich allerdings auch online Hilfe holen. Einige Online Plattformen haben es sich zur Aufgabe gemacht, sich für die Rechte der Fluggäste einzusetzen. Hier wird man nicht allein gelassen. Leider erkundigen sich noch immer zu wenige Fluggäste bei Flugannullierungen über ihre Rechte und lassen die Fluggesellschaften unbestraft davonkommen. Das Gute bei der Online-Hilfe ist, dass bis zum erfolgreichen Abschluss der Entschädigungsforderung keine Kosten für den Fluggast anfallen. Erst nach Zahlung der Fluggesellschaft wird eine kleine prozentuale Gebühr einbehalten.

Gründe für einen Flugausfall:

Flugausfälle können aus den verschiedensten Gründen passieren und nicht liegt die Schuld für diese Ausfälle bei den Fluggesellschaften oder den Flughäfen. Am Flughafen Rom Fiumicino gab es vor Jahren einmal einen Hackerangriff, der die gesamte Flugkommunikation lahmlegte und so verhinderte, dass Flieger landen oder starten konnten. Auch in Deutschland gab es bereits Hackerangriffe, der letzte erst im Januar 2023. Zum Glück gab es hier keine größeren Auswirkungen und der Angriff konnte recht schnell abgewendet werden. Auch Naturkatastrophen haben schon für heftiges Durcheinander gesorgt. Wie hier 2017 in Frankfurt-
Main am Flughafen. Aufgrund der heftigen Regenfälle und Blitzeinschläge waren alle Fluggesellschaften gezwungen, für die Dauer des Gewitters den Flugverkehr einzustellen. Sobald die Blitzeinschläge in einem Radius von 8 km rund um den Flughafen stattfinden, wird sofort alles gestoppt. Auch Streiks des Bodenpersonals oder der Piloten haben schon häufiger zu Flugausfällen und Verspätungen geführt.

Wovon hängt die Entschädigung ab?

Was steht den geschädigten Fluggästen bei der Annullierung zu? Den Stress, den jeder Fluggast in diesem Moment verspürt, kann wohl kaum wieder gut gemacht werden. Aber was jedem zusteht, sollte jeder wissen. Grundsätzlich hängt die Höhe der Entschädigung von der Flugdistanz zum Reiseziel ab. Ebenfalls entscheidend ist, wann der Fluggast über den Ausfall informiert wurde. In den meisten Fällen steht dem Geschädigten nicht nur ein Entschädigungsgeld zu, sondern auch noch eine Betreuungsleistung und eine Ticketrückerstattung. Kommt die Flugannullierung mehr als 14 Tage vor Abflugtermin, dann stehen keine Entschädigungsverpflichtungen an. Bei 7-14 Tagen vor Abflug hat die Fluggesellschaft die Verpflichtung einen Alternativflug zu finden. Wobei hier zu beachten ist, dass der neue Flug nur gering von den Flugzeiten des ursprünglichen Fluges abweichen darf.

Entschädigungsgrenzen:

Die Höhe der Entschädigung richtet sich bei Flugannullierungen nach der Flugstrecke: Wenn man sich bereits am Flughafen befindet und der Flug dann erst annulliert wird, stehen einem als Geschädigter direkt Sachleistungen als Entschädigung zu. Dazu zählen z.B. Mahlzeiten und Erfrischungsgetränke.

Geltend machen können Sie Ihre Ansprüche bis zu drei Jahre nach Flugausfall.

Lassen Sie sich als geschädigter Fluggast nicht einfach abspeisen, informiert Sie sich gut über Ihre Rechte. Die beste Idee ist, sich von einer Online-Plattform vertreten zu lassen, wie bereits oben erwähnt.

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