Wildes Campen in Italien - was ist erlaubt, was ist verboten? Foto:
SerBor
Italien bietet neben Metropolen wie Rom und Mailand auch wunderbare Landschaften von
den Alpen bis zum Meer Siziliens. Viele träumen davon, das Land bei einem Roadtrip zu entdecken und einfach sein Zelt aufzuschlagen, wo
man sich gerade befindet. Morgens aufwachen mit dem Blick auf einen Bergsee
oder eine toskanische Hügellandschaft, das ist verlockend!
Auch das Reisen im Camper verspricht ein besonderes Freiheitsgefühl. Das wilde
Campen kann
jedoch auch schiefgehen, wenn man von der Polizei des Platzes verwiesen wird und dann noch eine saftige Strafgebühr zahlen muss. Es empfiehlt sich also, im Voraus Erkundigungen einzuholen, damit
man den Urlaub problemlos genießen kann.
Ist Wildcampen in Italien möglich?
Die schlechte Nachricht zuerst: Das "campeggio libero" ist in
Italien grundsätzlich verboten! Bei Missachtung werden
Bußgelder in Höhe von 100 bis 500 Euro fällig. Doch es gibt einige Ausnahmen:
In manchen
Regionen kann man für kurze Zeit sein Zelt aufschlagen. Meistens muss
man allerdings vorher eine Genehmigung einholen.
Auf Privatgelände
darf man campen, wenn der Eigentümer einverstanden ist.
In manchen
Regionen der Alpen darf man biwakieren.
Für Camper gibt es
ausgewiesene Plätze, an denen man über Nacht stehen kann.
Über Nacht sein Zelt aufzuschlagen, weil die Dunkelheit einbricht, ist generell überall möglich. Man darf sich jedoch nicht häuslich einrichten, das Zelt nicht am Tag stehenlassen und muss sich an die örtlich geltenden Bedingungen halten. Am einfachsten ist es, man holt sich bei der Gemeinde vor Ort eine Genehmigung.
In
jedem Fall gilt: vorher gut informieren!
Camping entspannt: am besten auf speziellen Campingplätzen
Wer im Wohnwagen verreisen sein will, der sollte sich beim
Camping in Italien an die vielen Campingplätze halten, die über das ganze Land verteilt sind. Das gilt besonders, wenn man mit der Familie unterwegs ist. Ansonsten gelten folgende Regelungen in den verschiedenen Haltebereichen, die sich außerhalb von bestimmten Parks oder in der Nähe von Hotels und Campingplätzen befinden können:
Area di sosta: Halten und Übernachten ist erlaubt.
Camper Service: Hier gibt es Wasser und Strom, allerdings ist das Übernachten nicht gestattet.
Area attrezzata: Übernachten erlaubt. Services vorhanden.
Telefonieren am Steuer: das ist auch in Italien verboten!
Foto:
Ed Poor
Die Promillegrenze liegt in Italien bei
0,5 und wird streng
kontrolliert. Bei Verstößen drohen Strafen von mehr als 500 Euro und die
Beschlagnahmung des Fahrzeugs.
Auf fast allen italienischen Autobahnen muss Maut bezahlt werden. Die hängt auch
von der Größe des Autos ab.
Das Licht am Fahrzeug muss auch tagsüber immer an sein.
An weiß markierten Bordsteinen darf kostenlos geparkt werden,
blau gekennzeichneten Flächen sind gebührenpflichtig.
Aostatal:
Hier darf man von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang übernachten und
zelten, wenn man sich auf einer Höhe von mehr als 2.500 Metern befindet.
Das gilt jedoch nicht in der Nähe des Nationalparks oder der Hütten.
Ligurien:
In den ligurischen Alpen gibt es ausgewiesene Plätze, auf denen man
biwakieren darf.
Piemont: In Piemont greift das
Gesetz zum Verbot des wilden Campen nicht, wenn man sein Zelt oder
seinen Camper kürzer als 48 Stunden aufstellt. Das gilt vor allem, wenn
die vorhandenen Campingplätze bereits belegt sind. Allerdings muss man
sich 24 Stunden vor der Übernachtung eine Genehmigung bei den Behörden
einholen.
Umbrien: In Umbrien darf man in den Nationalparks
campen, wenn man vorher eine Genehmigung eingeholt hat. Dabei hat jeder
Park allerdings seine eigenen Vorschriften. Gibt es keine anderen
Schlafmöglichkeiten, darf man bis zu 48 Stunden in seinem Camper oder
Wohnwagen auf den ausgewiesenen Rastplätzen stehen.
Apulien:
In Apulien gibt es in den Parks und Schutzgebieten extra eingerichtete
Naturcampingplätze, wo man übernachten kann. Wohnmobile dürfen nur auf
ausgewiesenen Flächen und maximal fünf Tage stehen.
Latium:
Die großzügigste Regelung gibt es in der Region Latium, denn hier dürfen
die Gemeinden entscheiden, auf welchen Flächen sie wildes Campen mit
einer Dauer bis zu 14 Tagen erlauben.